Joachim Schmitz-Justen

Joachim Schmitz-Justen

geb. 1952 in Bonn
Studium in Bonn, Lausanne und Berlin
Rechtsanwalt seit 1980

Fachanwalt für Strafrecht

 

 

Arbeitsschwerpunkt Strafverteidigung

Zu den Arbeitsschwerpunkten der Kanzlei zählt seit jeher die Wahrnehmung der Rechte von Beschuldigten in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die Verteidigung in der Hauptverhandlung vor den Strafgerichten sowie die Vertretung im Vollstreckungsverfahren.

Die Wahrung der Unschuldsvermutung in allen Stadien eines Strafverfahrens gehört zu den zentralen Aufgaben des Strafverteidigers. Rechtspolitische Tendenzen hin zum präventiv-polizeilichen Bekämpfungsstrafrecht machen engagierte Verteidigung zugleich schwieriger und notwendiger.

Effiziente Strafverteidigung bedeutet Betreuung und Begleitung des Mandanten in Lebenssituationen, die für ihn existentiell bedrohlich sein können. Das gilt vor allem dann, wenn Haft droht oder angeordnet ist.

Ziel der Verteidigung ist es immer, die Belastungen für den Mandanten auf das nicht vermeidbare Minimum zu reduzieren.
 

Verteidigung in Jugendstrafverfahren

"Wenn es eine Tradition des Fortschritts im Strafrecht gibt, dann ist sie vor allem im Jugendstrafrecht zu Hause. Beim straffälligen und verwahrlosten Jugend- lichen hat sich immer schon die Unvernunft eines Strafrechtssystems, das sinnlose Härten metaphy- sischen Spekulationen zuliebe in Kauf nimmt, besonders augenfällig erwiesen" (Gustav Heinemann, 1975)

Die Vertretung und Verteidigung junger Menschen - Jugendlicher und Heranwachsender im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes - ist eines der bedeutenden Arbeitsfelder der Strafverteidiger der Kanzlei.

Beide Rechtsanwälte sind seit über 20 Jahren im Bereich des Jugendstrafrechts auch bundesweit rechtspolitisch aktiv und in der Anwalts- und Richterfortbildung engagiert.

Die Übernahme jugendstrafrechtlicher Mandate ist besonders zeit- und arbeitsintensiv und erfordert vielfältige zusätzliche Kenntnisse und Erfahrungen in Entwicklungspsychologie, Pädagogik und Kriminologie.

Beide Strafverteidiger sind trotz aller Rufe nach Härte und Wegsperren der Überzeugung, dass das Ziel aller Bemühungen - gerade bei Fehlverhalten junger Menschen - nicht "ein besseres Strafrecht, sondern etwas Besseres als Strafrecht" (Gustav Radbruch) sein muss.
 

Mitgliedschaften

Lehrtätigkeiten, Veröffentlichungen


  • Mitautor des Handbuchs "Strafverteidigung in der Praxis", Deutscher AnwaltVerlag
  • Referent in Lehrgängen für die Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht
  • Referent zum Jugendstrafrecht an der Deutschen Richterakademie in Trier und Wustrau
  • Referent und Arbeitsgruppenleiter auf Strafverteidigertagen und Jugendgerichtstagen