Lukas Pieplow

Lukas Pieplow

geb. 1955 in Hamburg
Studium in Hamburg und München
wiss. Assistent an den Universitäten Hamburg und Köln
(Lehrstuhl Prof. Dr. Michael Walter), 1983-1989
Rechtsanwalt seit 1994

Fachanwalt für Strafrecht

Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Köln

Arbeitsschwerpunkt Strafverteidigung

Zu den Arbeitsschwerpunkten der Kanzlei zählt seit jeher die Wahrnehmung der Rechte von Beschuldigten in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die Verteidigung in der Hauptverhandlung vor den Strafgerichten sowie die Vertretung im Vollstreckungsverfahren.
Die Wahrung der Unschuldsvermutung in allen Stadien eines Strafverfahrens gehört zu den zentralen Aufgaben des Strafverteidigers. Rechtspolitische Tendenzen hin zum präventiv-polizeilichen Bekämpfungsstrafrecht machen engagierte Verteidigung zugleich schwieriger und notwendiger.
Effiziente Strafverteidigung bedeutet Betreuung und Begleitung des Mandanten in Lebenssituationen, die für ihn existentiell bedrohlich sein können. Das gilt vor allem dann, wenn Haft droht oder angeordnet ist.
Ziel der Verteidigung ist es immer, die Belastungen für den Mandanten auf das nicht vermeidbare Minimum zu reduzieren.
 

Verteidigung in Jugendstrafverfahren

"Wenn es eine Tradition des Fortschritts im Strafrecht gibt, dann ist sie vor allem im Jugendstrafrecht zu Hause. Beim straffälligen und verwahrlosten Jugend- lichen hat sich immer schon die Unvernunft eines Strafrechtssystems, das sinnlose Härten metaphy- sischen Spekulationen zuliebe in Kauf nimmt, besonders augenfällig erwiesen" (Gustav Heinemann, 1975)

Die Vertretung und Verteidigung junger Menschen - Jugendlicher und Heranwachsender im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes - ist eines der bedeutenden Arbeitsfelder der Strafverteidiger der Kanzlei.

Beide Rechtsanwälte sind seit über 20 Jahren im Bereich des Jugendstrafrechts auch bundesweit rechtspolitisch aktiv und in der Anwalts- und Richterfortbildung engagiert.

Die Übernahme jugendstrafrechtlicher Mandate ist besonders zeit- und arbeitsintensiv und erfordert vielfältige zusätzliche Kenntnisse und Erfahrungen in Entwicklungspsychologie, Pädagogik und Kriminologie.

Beide Strafverteidiger sind trotz aller Rufe nach Härte und Wegsperren der Überzeugung, dass das Ziel aller Bemühungen - gerade bei Fehlverhalten junger Menschen - nicht "ein besseres Strafrecht, sondern etwas Besseres als Strafrecht" (Gustav Radbruch) sein muss.
 

Mitgliedschaften

  • Kölner Anwaltverein (www.koelner.anwaltverein.de)
  • Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ) (www.dvjj.de)
  • Berufsgruppenvertreter Anwaltschaft im Geschäftsführenden Ausschuss der DVJJ
  • Sprecherratsmitglied Justiz und Anwaltschaft in der DVJJ
  • Gründungsmitglied Verein zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs e.V. "Die WAAGE", Köln
  • Vorstandsmitglied BRÜCKE Köln e.V.
  • Mitglied der Vereinigung der Freunde und Förderer der Deutschen Bewährungshilfe DBH (VFF)
 

Lehrtätigkeiten

  • Referent zum Jugendstrafrecht an der Deutschen Richterakademie in Trier und Wustrau
  • Referent zum Jugendstrafrecht auf dem
    23. Deutschen Strafverteidigertag (1999) in Bremen und dem
    27. Deutschen Strafverteidigertag (2003) in Dresden
  • Referent auf dem
    22. Dt. Jugendgerichtstag (1992) in Regensburg und dem
    26. Dt. Jugendgerichtstag (2004) in Leipzig
  • Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Köln
 

Veröffentlichungen

  • 19. Dt. Jugendgerichtstag. Tagungsbericht, DRiZ 1984, S. 36 f.
  • Internationales Kolloquium "Empirische Sanktionsforschung - Genese und Wirkung von Sanktionsnormen und Sanktionen", MschrKrim 1985, S. 43ff
  • Versagung der Zustimmung zum Ausgang, Urteilsanmerkung zu OLG Stuttgart, Beschl.v.02.05.1986, NStZ 1986, S. 526 f., zusammen mit Prof. Dr.M.Walter
  • Täter-Opfer-Ausgleich. Projektankündigung DIE WAAGE-Köln, Bewährungshilfe,1986, S. 185ff., zusammen mit Dr.R.Herz u. E.Marks
  • Zur Zulässigkeit eines Vorbehalts der Vollstreckbarkeitsentscheidung, insbesondere einer "Vorbewährung" gemäß § 57 Jugendgerichtsgesetz, NStZ 1988, S. 165ff., zusammen mit Prof. Dr.M.Walter
  • Klausur: Sanktionensystem des Jugendstrafrechts, in: H.Jung (Hrsg.), Fälle zum Wahlfach Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug, 2.Aufl., C.H.Beck, München 1988, S. 232ff
  • Die Waage Köln e.V., AJS-Dokumentation Nr. 25, Okt. 1988, S. 68
  • Das deutsche Jugendgericht - Ein Original und seine Vorbilder, in: Kriminologische Forschung in den 80er Jahren. Projektberichte aus der Bundesrepublik Deutschland, hrsgg. v. G.Kaiser, H.Kury, H.-J.Albrecht, Freiburg 1988
  • Täter-Opfer-Ausgleich: Eine Zwischenbilanz nach zwei Jahren Fallpraxis beim Modellprojekt "Die Waage", ZRP 1989, S. 10ff., zusammen mit Dr.J.Schreckling.
  • Erziehung als Chiffre, in: M.Walter, (Hrsg.), Beiträge zur Erziehung im Jugendkriminalrecht, Carl Heymanns, Köln u.a. 1989, S. 5ff
  • Anwendung von Jugendstrafrecht, Urteilsanmerkung zu BGH, Urt. v. 06.12.1988, NStZ 1989, S. 576 ff., zusammen mit Prof. Dr.M.Walter
  • Für und Wider die Erziehung. Symposium über Grundfragen des Jugendkriminalrechts und seiner Neuregelung - ein Bericht. DVJJ-Journal 1990, S. 11ff
  • Anhörung zum Bundesresozialisierungsgesetz, Bewährungshilfe 1990, S. 177 ff
  • Anrechnung von U-Haft, Urteilsanmerkung zu BGH, Urt. v. 21.06.1990, NStZ 1991, S. 332f., zusammen mit Prof. Dr.M.Walter
  • Verurteilung zu Höchstjugendstrafe bei mehreren Taten, Urteilsanmerkung zu BGH, Urt. v. 31.10.1989, StV 1991, S. 5f., zusammen mit Prof. Dr.M.Walter
  • 75 Jahre DVJJ - Betrachtungen zur Entstehung und zur Geschichte, DVJJ-Journal 1993, S. 4 ff
  • Täter-Opfer-Ausgleich und Erziehungsbegriff im JGG, in: H.-J.Kerner, E.Hassemer, E.Marks, M.Wandrey (Hrsg.), Täter-Opfer-Ausgleich - auf dem Weg zur bundesweiten Anwendung?, Forum Verlag Godesberg, 1994, S. 310ff
  • Der Begriff der "Erziehung" in der Jugendhilfe und im Jugendstrafrecht - Zum unterschiedlichen Verständnis im KJHG und JGG, in: DVJJ und AFET (Hrsg.), Alle in einem Boot?, Jugendgericht, Jugendgerichtshilfe und Erziehungshilfe im Umgang mit straffälligen Jugendlichen, Neue Schriftenreihe AFET, Heft 51, Hannover 1996, S. 62 ff
  • 12-/13jährige zum Jugendgericht? Heranwachsende zum Strafgericht?, DVJJ-Journal 1996, S. 330f., zusammen mit J.Schmitz-Justen
  • Zur Entlastung von der Kosten- und Auslagentragungspflicht nach §§ 74, 109 Abs. 2 S.1 JGG, Urteilsanmerkung zu LG Köln, B. v. 27.01.1997, DVJJ-Journal 1997, S. 89
  • 75 Jahre JGG, DVJJ-Journal 1998, S. 210 ff
  • Erziehung im Jugendstrafrecht - Durch wen eigentlich? Prozessbericht aus dem bunten Alltag, DVJJ-Journal 1998, S. 385
  • Wider eine Rechtspolitik technokratischer Reaktionen auf kriminalpolitische Stimmungen, Referat auf dem 23. Strafverteidigertag Bremen 1999, Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen, 2000, Bd. 23, S. 209 ff
  • Es weihnachtet in Siegen. Prozessbericht aus dem bunten Alltag, DVJJ-Journal 2001, S. 87
  • Darf 's noch ein bisschen weniger sein? Eine Entgegnung auf Frank Heiner Weyel, DVJJ-Journal 2004, S. 410
  • Zum Stand der JGG-Reform aus Verteidigersicht, Referat auf dem 27. Strafverteidigertag Dresden 2003, Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen, 2004, Bd. 27, S. 267 ff