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Das Team

Lukas Pieplow


Fachanwalt für Strafrecht

- geb. 1955 in Hamburg
- Studium in Hamburg und München
- wiss. Assistent an den Universitäten Hamburg und Köln
  (Lehrstuhl Prof. Dr. Michael Walter), 1983-1989
- Rechtsanwalt seit 1994

- Fachanwalt für Strafrecht seit 1997

- Lehrbeauftragter an der TH Köln

- ehem. Mitglied des Bundesvorstands der DVJJ (2017-2020)

pieplow (at) fachanwaelte-nippes.de

 

Arbeitsschwerpunkte in der
Strafverteidigung:

Zu den Arbeitsschwerpunkten der Kanzlei zählt seit jeher die Wahrnehmung der Rechte von Beschuldigten in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die Verteidigung in der Hauptverhandlung vor den Strafgerichten sowie die Vertretung im Vollstreckungsverfahren.
Die Wahrung der Unschuldsvermutung in allen Stadien eines Strafverfahrens gehört zu den zentralen Aufgaben des Strafverteidigers. Rechtspolitische Tendenzen hin zum präventivpolizeilichen Bekämpfungsstrafrecht machen engagierte Verteidigung zugleich schwieriger und notwendiger.
Effiziente Strafverteidigung bedeutet Betreuung und Begleitung des Mandanten in Lebenssituationen, die für ihn existentiell bedrohlich sein können. Das gilt vor allem dann, wenn Haft droht oder angeordnet ist.

Ziel der Verteidigung ist es immer, die Belastungen für den Mandanten auf das nicht vermeidbare Minimum zu reduzieren.

 

Verteidigung in Jugendstrafverfahren:

"Wenn es eine Tradition des Fortschritts im Strafrecht gibt, dann ist sie vor allem im Jugendstrafrecht zu Hause. Beim straffälligen und verwahrlosten Jugendlichen hat sich immer schon die Unvernunft eines Strafrechtssystems, das sinnlose Härten metaphysischen Spekulationen zuliebe in Kauf nimmt, besonders augenfällig erwiesen"
(Gustav Heinemann, 1975)

Die Vertretung und Verteidigung junger Menschen - Jugendlicher und Heranwachsender im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes - ist eines der bedeutenden Arbeitsfelder der Strafverteidiger der Kanzlei.
Beide Rechtsanwälte sind seit über 20 Jahren im Bereich des Jugendstrafrechts auch bundesweit rechtspolitisch aktiv und in der Anwalts- und Richterfortbildung engagiert.
Die Übernahme jugendstrafrechtlicher Mandate ist besonders zeit- und arbeitsintensiv und erfordert vielfältige zusätzliche Kenntnisse und Erfahrungen in Entwicklungspsychologie, Pädagogik und Kriminologie.

Beide Strafverteidiger sind trotz aller Rufe nach Härte und Wegsperren der Überzeugung, dass das Ziel aller Bemühungen - gerade bei Fehlverhalten junger Menschen - nicht "ein besseres Strafrecht, sondern etwas Besseres als Strafrecht" (Gustav Radbruch) sein muss.

 

Lehrtätigkeiten & Veröffentlichungen:

- Referent zum Jugendstrafrecht an der Deutschen Richterakademie in Trier und Wustrau

- Referent zum Jugendstrafrecht auf dem
23. Deutschen Strafverteidigertag (1999) in Bremen und dem
27. Deutschen Strafverteidigertag (2003) in Dresden

- Referent auf dem
22. Dt. Jugendgerichtstag (1992) in Regensburg und dem
26. Dt. Jugendgerichtstag (2004) in Leipzig



Veröffentlichungen:

19. Dt. Jugendgerichtstag. Tagungsbericht, DRiZ 1984, S. 36 f.

Internationales Kolloquium "Empirische Sanktionsforschung - Genese und Wirkung von Sanktionsnormen und Sanktionen", MschrKrim 1985, S. 43ff

Versagung der Zustimmung zum Ausgang, Urteilsanmerkung zu OLG Stuttgart, Beschl.v.02.05.1986, NStZ 1986, S. 526 f., zusammen mit Prof. Dr.M.Walter

Täter-Opfer-Ausgleich. Projektankündigung DIE WAAGE-Köln, Bewährungshilfe,1986, S. 185ff., zusammen mit Dr.R.Herz u. E.Marks

Zur Zulässigkeit eines Vorbehalts der Vollstreckbarkeitsentscheidung, insbesondere einer "Vorbewährung" gemäß § 57 Jugendgerichtsgesetz, NStZ 1988, S. 165ff., zusammen mit Prof. Dr.M.Walter

Klausur: Sanktionensystem des Jugendstrafrechts, in: H.Jung (Hrsg.), Fälle zum Wahlfach Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug, 2.Aufl., C.H.Beck, München 1988, S. 232ff

Die Waage Köln e.V., AJS-Dokumentation Nr. 25, Okt. 1988, S. 68

Das deutsche Jugendgericht - Ein Original und seine Vorbilder, in: Kriminologische Forschung in den 80er Jahren. Projektberichte aus der Bundesrepublik Deutschland, hrsgg. v. G.Kaiser, H.Kury, H.-J.Albrecht, Freiburg 1988

Täter-Opfer-Ausgleich: Eine Zwischenbilanz nach zwei Jahren Fallpraxis beim Modellprojekt "Die Waage", ZRP 1989, S. 10ff., zusammen mit Dr.J.Schreckling.

Erziehung als Chiffre, in: M.Walter, (Hrsg.), Beiträge zur Erziehung im Jugendkriminalrecht, Carl Heymanns, Köln u.a. 1989, S. 5ff

Anwendung von Jugendstrafrecht, Urteilsanmerkung zu BGH, Urt. v. 06.12.1988, NStZ 1989, S. 576 ff., zusammen mit Prof. Dr.M.Walter

Für und Wider die Erziehung. Symposium über Grundfragen des Jugendkriminalrechts und seiner Neuregelung - ein Bericht. DVJJ-Journal 1990, S. 11ff

Anhörung zum Bundesresozialisierungsgesetz, Bewährungshilfe 1990, S. 177 ff

Anrechnung von U-Haft, Urteilsanmerkung zu BGH, Urt. v. 21.06.1990, NStZ 1991, S. 332f., zusammen mit Prof. Dr.M.Walter

Verurteilung zu Höchstjugendstrafe bei mehreren Taten, Urteilsanmerkung zu BGH, Urt. v. 31.10.1989, StV 1991, S. 5f., zusammen mit Prof. Dr.M.Walter

75 Jahre DVJJ - Betrachtungen zur Entstehung und zur Geschichte, DVJJ-Journal 1993, S. 4 ff

Täter-Opfer-Ausgleich und Erziehungsbegriff im JGG, in: H.-J.Kerner, E.Hassemer, E.Marks, M.Wandrey (Hrsg.), Täter-Opfer-Ausgleich - auf dem Weg zur bundesweiten Anwendung?, Forum Verlag Godesberg, 1994, S. 310ff

Der Begriff der "Erziehung" in der Jugendhilfe und im Jugendstrafrecht - Zum unterschiedlichen Verständnis im KJHG und JGG, in: DVJJ und AFET (Hrsg.), Alle in einem Boot?, Jugendgericht, Jugendgerichtshilfe und Erziehungshilfe im Umgang mit straffälligen Jugendlichen, Neue Schriftenreihe AFET, Heft 51, Hannover 1996, S. 62 ff

12-/13jährige zum Jugendgericht? Heranwachsende zum Strafgericht?, DVJJ-Journal 1996, S. 330f., zusammen mit J.Schmitz-Justen

Zur Entlastung von der Kosten- und Auslagentragungspflicht nach §§ 74, 109 Abs. 2 S.1 JGG, Urteilsanmerkung zu LG Köln, B. v. 27.01.1997, DVJJ-Journal 1997, S. 89

75 Jahre JGG, DVJJ-Journal 1998, S. 210 ff

Erziehung im Jugendstrafrecht - Durch wen eigentlich? Prozessbericht aus dem bunten Alltag, DVJJ-Journal 1998, S. 385

Wider eine Rechtspolitik technokratischer Reaktionen auf kriminalpolitische Stimmungen, Referat auf dem 23. Strafverteidigertag Bremen 1999, Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen, 2000, Bd. 23, S. 209 ff

Es weihnachtet in Siegen. Prozessbericht aus dem bunten Alltag, DVJJ-Journal 2001, S. 87

Darf 's noch ein bisschen weniger sein? Eine Entgegnung auf Frank Heiner Weyel, DVJJ-Journal 2004, S. 410

Zum Stand der JGG-Reform aus Verteidigersicht, Referat auf dem 27. Strafverteidigertag Dresden 2003, Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen, 2004, Bd. 27, S. 267 ff

Die Einführung des Jugendarrests in Deutschland - Kontinuität oder Zäsur? Der Bericht über die Festsitzung der Akademie für Deutsches Recht am 6. November 1940, in: Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ) (Heft 2) 2014, S. 108 ff.

Erziehungsgedanke - noch einer. Zum dogmatischen Ertrag historisch-kritischer Analyse im Jugendstrafrecht. In: Frank Neubacher und Michael Kubink (Hrsg.): Kriminologie – Jugendkriminalrecht – Strafvollzug. Gedächtnisschrift für Michael Walter. Berlin: Duncker & Humblot (Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften, 59), 2014,  S. 341–357.

Auf ein neues JGG! – Die EU-Richtlinie 2016/800 als Testfall, StV (Heft 1) 2017, S. I

Die Verteidigung der ersten Stunde kommt! In: Freispruch (Heft10), 2017, S. 20 f.

Verteidigung im Jugendstrafverfahren, in: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) (Hrsg.), Berliner Symposium zum Jugendkriminalrecht und seiner Praxis, Forum-Verlag 2017, S. 93 – 102, (online unter www.bmjv.de)

Vergessene Frauen und Männer – Jugendstrafrechtsgeschichte als Soziale Reformbewegung, in: DVJJ (Hrsg.), Herein-, Heraus, Heran - Junge Menschen wachsen lassen; Dokumentation des 30. Deutschen Jugendgerichtstags September 2017 in Berlin, Forum Verlag 2019, 597 – 612.
Online unter: https://www.dvjj.de/wp-content/uploads/2019/09/Tagungsband-30.-JGT-2017-Berlin.pdf
Folien zum Beitrag: https://www.dvjj.de/wp-content/uploads/2019/06/berlin_dvjj2017_stand_070119_pieplow.pdf

 

Mitgliedschaften:

Kölner Anwaltverein (www.koelner.anwaltverein.de)
Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ) (www.dvjj.de)
Vorstandsmitglied BRÜCKE Köln e.V.
Mitglied der Vereinigung der Freunde und Förderer der Deutschen Bewährungshilfe DBH (VFF)